lischka 300x300Der Koalitionsausschuss von CDU, SPD und Grünen hat sich heute in Magdeburg auf Eckpunkte für die geplante Änderung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) verständigt. Mit dem Ergebnis zeigt sich der SPD-Landesvorsitzende Burkhard Lischka äußerst zufrieden: „Diese Einigung bringt den Eltern in Sachsen-Anhalt echte finanzielle Erleichterungen, den Erzieherinnen und Erziehern den Einstieg in bessere Bedingungen für ihre Arbeit und den Kommunen weitere Entlastung und Planungssicherheit.“

Die Unkenrufe, es sei unmöglich, alle Interessen beim KiFöG unter einen Hut zu bringen, hätten sich nicht bewahrheitet, so Lischka: „Hier ist ein Kompromiss im besten Sinne gelungen, weil für alle Beteiligten etwas dabei herauskommt. Das gilt insbesondere auch für die SPD: Was Petra Grimm-Benne und Katja Pähle da herausverhandelt haben, kann sich wirklich sehen lassen und liegt ganz auf der Linie unserer Eckpunkte vom vergangenen Jahr.“

Welche Veränderungen wird das neue KiFöG bringen?

  • Entlastung der Eltern: Entsprechend dem Vorschlag der SPD zahlen Eltern, die mehrere Kinder in Krippe oder Kindergarten haben, künftig nur noch für das jeweils jüngste Kind. Das bedeutet über die bisherige Mehrkindregelung hinaus eine spürbare Entlastung für die Eltern von etwa 33.000 Geschwisterkindern.
  • Künftig wird im Gesetz klargestellt, dass Eltern über die Bezahlung der Mahlzeiten hinaus nicht mit Nebenkosten belastet werden dürfen. Diese sogenannten Bereitstellungskosten sind durch die allgemeinen Betreuungskosten abgedeckt.
  • Bessere Betreuungsschlüssel: Urlaub, Krankheit und Fortbildungen werden künftig berücksichtigt. Wir beginnen mit einem ersten Schritt: Für jede Fachkraft werden zehn Arbeitstage pro Jahr dafür angerechnet.
  • Weitere Entlastung der Städte und Gemeinden: Bei den Zahlungen des Landes werden Tarifsteigerungen dauerhaft berücksichtigt. Denn eine gute Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher ist auch für die Eltern und für die Träger der Einrichtungen wichtig. Nur wenn wir pädagogische Fachkräfte gut bezahlen, können wir sie in unserem Land halten.
  • Gleichzeitig wird die Finanzierung durch das Land wesentlich einfacher und transparenter gestaltet als im bisherigen System. Kitas an Orten mit besonderen sozialen Problemen bekommen über ein neues Landesprogramm zwei pädagogische Fachkräfte zusätzlich finanziert. Die staatlich geprüften Fachkräfte für Kindertageseinrichtungen werden als pädagogische Fachkräfte anerkannt.
  • Es bleibt dabei: gleicher Bildungsanspruch für alle Kinder. In Sachsen-Anhalt verstehen wir die Zeit, die unsere Kinder in der Kita verbringen, nicht als reine Betreuung. Wir wollen Bildungsziele verwirklichen, die allen Kindern gute Chancen für ihren weiteren Bildungsweg bieten. Die pädagogischen Angebote stehen deshalb auch künftig allen Kindern gleichermaßen und unverkürzt acht Stunden täglich zur Verfügung.
  • Der schon bislang geltende gesetzliche Betreuungsanspruch von bis zu zehn Stunden wird künftig so umgesetzt, dass über die acht Stunden hinaus auch weiterhin alle Eltern zehn Stunden in Anspruch nehmen können, die diese Betreuungszeit brauchen, egal ob für Beruf, Ausbildung oder Studium, wegen Pflege oder Krankheit. Die Anmeldung dieses Bedarfs wird unbürokratisch funktionieren.
  • Wir setzen auf Zusammenarbeit statt Konflikt. Um die Zuständigkeiten der Landkreise einerseits und der Städte und Gemeinden andererseits hatte es in den letzten Jahren viel Streit gegeben. Künftig werden die beiden kommunalen Ebenen die Verhandlungen über Leistungen, Entgelte und Qualität der Kinderbetreuung gemeinsam führen. Das stärkt die Rolle der Städte und Gemeinden.

Lischka: „Das neue KiFöG ist ein Kompromiss, aber ein besonders gelungener. Wir gehen große Schritte in Richtung Beitragssenkung und bessere Betreuung. Sicher: Die Änderung bei der Ausgestaltung des Betreuungsanspruchs von bis zu zehn Stunden wäre aus SPD-Sicht verzichtbar gewesen. Wir stehen aber dafür ein, dass diese Änderung in der Praxis niemandem Nachteile bringt. Und dass die Fortschritte allen zugutekommen.“