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In einer Zeit, in der soziale Gerechtigkeit, Chancengleichheit und demokratische Werte nicht selbstverständlich sind, braucht es eine starke Gemeinschaft, die diese Ideale verteidigt und weiterentwickelt. Als Mitglied der SPD gestaltest Du aktiv die Zukunft von Sachsen-Anhalt und Deutschland mit. Deine Stimme zählt, Deine Ideen finden Gehör, und Dein Engagement kann den Unterschied machen. Gemeinsam setzen wir uns für ein gerechteres, solidarisches und zukunftsfähiges Land ein. Werde Teil dieser Bewegung und gestalte unsere Gesellschaft mit.
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Mit Deiner Spende unterstützt Du die SPD und hilfst uns, unsere Politik vor Ort und in Sachsen-Anhalt umzusetzen. Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar. Weitere Informationen findest Du weiter unten.
Spendenkonto:
SPD-Landesverband Sachsen-Anhalt
IBAN: DE54 8105 3272 0641 0561 50
BIC: NOLADE21MDG
Sparkasse MagdeBurg
Verwendungszweck: Spende, Name, Adresse
Wichtig: Bitte vermerke das Wort „Spende“, Deinen vollständigen Namen und Deine Adresse im Feld „Verwendungszweck“ für die Zusendung der Spendenbescheinigung.
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Spender zahlen nur die Hälfte
Personen, die an eine Partei spenden, bekommen 50% der Spende bei der Steuererklärung erstattet – wenn die Spende geringer ist als 1.650 € (ledig) oder 3.300 € bei Verheirateten.
Also: Wer 100 € spendet, zahlt nur 50 €.
Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.
Absetzbarkeit nach § 34 g EStG.
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.
Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG
Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete zusätzlich steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.
Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro.
Kapitalgesellschaften
Parteispenden von Kapitalgesellschaften (=Juristische Personen) sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.
Veröffentlichungspflichten
Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 35.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.